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ide:testlogins:start

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ide:testlogins:start [2021/04/27 07:59] – [Datenschutz] Martin Pabstide:testlogins:start [2021/12/29 11:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-Die Speicherdauer richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Erfordernissen des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet. Für die in Bayern erforderlichen Löschfristen siehe bspw. BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 Unterpunkt 5. Die Löschung geschieht nicht automatisiert, sondern wird durch die Lehrkräfte an der Schule durchgeführt.+Die Speicherdauer richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Erfordernissen des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet. Für die in Bayern erforderlichen Löschfristen siehe bspw. BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 Unterpunkt 5. Die Löschung geschieht nicht automatisiert, sondern wird durch die Lehrkräfte an der Schule durchgeführt. \\ \\ Gerne lasse ich Ihnen Muster für die datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente (Einverständniserklärung der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten, Verfahrensbeschreibung) zukommen. Falls Sie mich mit dem Hosting beauftragen (s.o.) ist selbstverständlich der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung inbegriffen.
  
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 **Tipp für bayerische Schulen**: \\  **Tipp für bayerische Schulen**: \\ 
-Der Merkmalsumfang ist eine Teilmenge der Merkmale des in BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 definierten Verfahrens "Passwortgeschützte Lernplattform". Gemäß KMBek zur Medienbildung vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) ist es daher möglich, die Online-IDE zum für die Schüler/innen verpflichtenden Bestandteil des Informatikunterrichts zu erklären (Voraussetzungen und Verfahren dazu siehe [[https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/muster/einwilligungserklaerungen/|hier]]). Dies hat zur Folge, dass auf das Einholen von Einverständniserklärungen verzichtet werden kann.+Der Merkmalsumfang kann als Teilmenge der Merkmale des in BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 definierten Verfahrens "Passwortgeschützte Lernplattform" gesehen werden. Gemäß KMBek zur Medienbildung vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) ist es daher möglich, die Online-IDE zum für die Schüler/innen verpflichtenden Bestandteil des Informatikunterrichts zu erklären (Voraussetzungen und Verfahren dazu siehe [[https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/muster/einwilligungserklaerungen/|hier]]). Dies hat zur Folge, dass auf das Einholen von Einverständniserklärungen verzichtet werden kann.
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ide/testlogins/start.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/24 12:10 von Martin Pabst

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