Inhaltsverzeichnis

Online-IDE

Kostenlose Testphase für Schulen

Falls Sie die Online-IDE mit Ihren Klassen ein Schuljahr lang kostenfrei ohne vertragliche Bindung ausprobieren möchten, kontaktieren Sie mich einfach per Mail. Ich lasse Ihnen gerne Zugangsdaten zukommen: asv.pabst@gmail.com

Hosting-Angebot

Falls Ihnen die Arbeit mit der Online-IDE zusagt und Sie sie dauerhaft an Ihrer Schule nutzen möchten, würde ich mich über einen entsprechenden Auftrag von Ihnen freuen. Durch effizientes Hosting mehrerer Schulinstanzen je Server kann ich Ihnen preisgünstige Pauschalkonditionen anbieten:

  • Nutzung der Online-IDE (www.online-ide.de) und der SQL-IDE (www.sql-ide.de)
  • Beliebig viele Nutzerzugänge (Lehrkräfte bzw. Schüler/innen) für die Schule
  • Kosten: Im ersten Schuljahr kostenfrei (unverbindliche Testphase), dann 140,00 € pro Schule und Schuljahr

Bitte kontaktieren Sie mich per Mail (asv.pabst@gmail.com) oder Telefon (0152/535 468 94), ich schicke Ihnen dann gerne die Zugangsdaten für Ihre Schule zu.

Datenschutz

Die Online-IDE speichert je Benutzer folgende Merkmale:

Die Speicherdauer richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Erfordernissen des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet. Für die in Bayern erforderlichen Löschfristen siehe bspw. BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 Unterpunkt 5. Die Löschung geschieht nicht automatisiert, sondern wird durch die Lehrkräfte an der Schule durchgeführt.

Gerne lasse ich Ihnen Muster für die datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente (Einverständniserklärung der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten, Verfahrensbeschreibung) zukommen. Falls Sie mich mit dem Hosting beauftragen (s.o.) ist selbstverständlich der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung inbegriffen.

Tipp für bayerische Schulen:
Der Merkmalsumfang der Online-IDE kann als Teilmenge der Merkmale des in BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 definierten Verfahrens „Passwortgeschützte Lernplattform“ gesehen werden. Gemäß KMBek zur Medienbildung vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) ist es daher möglich, die Online-IDE zum für die Schüler/innen verpflichtenden Bestandteil des Informatikunterrichts zu erklären (Voraussetzungen und Verfahren dazu siehe hier). Dies hat zur Folge, dass auf das Einholen von Einverständniserklärungen verzichtet werden kann.