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Inhaltsverzeichnis
Online-IDE
Test-Logins für Schulen
Falls Sie die Online-IDE mit Ihren Klassen über einen längeren Zeitraum ohne vertragliche Bindung ausprobieren möchten, kontaktieren Sie mich einfach per Mail. Ich lasse Ihnen gerne Zugangsdaten zukommen: asv.pabst@gmail.com
Hosting-Angebot
Falls Ihnen die Arbeit mit der Online-IDE zusagt und Sie sie dauerhaft an Ihrer Schule nutzen möchten, würde ich mich über einen entsprechenden Auftrag von Ihnen freuen.
- Schule mit bis zu 170 Nutzern (Schüler/innen oder Lehrkräfte): 140 € pro Schuljahr
- Je weitere 50 Nutzer: 40 € pro Schuljahr
Beispiel: Für eine Schule mit 80 Schüler/innen im NT-Zweig der Jgst. 9 und 80 Schüler/innen in Jgst. 10 (zzgl. 5 Lehrkräften) betragen die Kosten 140 € pro Schuljahr.
Bitte kontaktieren Sie mich per Mail (asv.pabst@gmail.com) oder Telefon (0152/535 468 94), ich lasse Ihnen dann gerne ein entsprechendes Angebot zukommen.
Datenschutz
Die Online-IDE speichert je Benutzer folgende Merkmale:
- Rufname, Familienname, Benutzername
- Salted Hash des Passwortes
- Name der Klasse und der Schule
- unterrichtende Lehrkraft
- Quelltexte der selbsterstellten Programme (ggf. mit Kommentaren)
- Je Quelltext: ggf. Abgabedatum als Hausaufgabe
- Bei der Verwendung von Repositories:
- Historische Versionen der Quelltexte ("commits") zusammen mit Zeitpunkt des commits, Namen des Erstellers und commit-Kommentar
- Eigentümer des Repositorys
- Alle Lese- und Schreibberechtigten Nutzer des Repositorys
Die Speicherdauer richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Erfordernissen des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet. Für die in Bayern erforderlichen Löschfristen siehe BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 Unterpunkt 5.
Tipp für bayerische Schulen:
Der Merkmalsumfang ist eine Teilmenge der Merkmale des in BaySchO Anlage 2 Abschnitt 4 definierten Verfahrens "Passwortgeschützte Lernplattform". Gemäß KMBek zur Medienbildung vom 24. Oktober 2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) ist es daher möglich, die Online-IDE zum verpflichtenden Bestandteil des Informatikunterrichts zu erklären (Voraussetzungen und Verfahren dazu siehe hier). Dies hat zur Folge, dass auf das Einholen von Einverständniserklärungen verzichtet werden kann.